Unklare Verkehrsschilder

Michael Schwarz on Monday, January 19, 2009

Heute Morgen habe ich gleich zwei Verkehrsschilder [1] entdeckt, die in der gezeigten Kombination in meinen Augen verwirrend, wenn nicht sogar falsch sind.

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Das erste Foto zeigt die Verkehrsschilder 105-20 (Doppelkurve zunächst rechts), 274 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit [2]) und darunter 1004-30 (nach 100m). Bedeutet das Schild nun, dass ich nach 100m wegen einer gefährlichen zunächst rechts abbiegenden Kurve maximal 70 km/h fahren darf? Müsste dann in 100m noch einmal das Schild 274 mit der 70 stehen? Oder wie genau muss man mit einem Kilometerzähler (nicht alle Autos haben einen Kilometerzähler mit Zehntelanzeige) das während der Fahrt abschätzen können? Das Schild steht weiter ungefähr 200m vor einem Ortschild.

IMG_0522 Weiter habe ich folgende Verkehrsschilder gefunden, befinden sich an einer T-Kreuzung, wenn man auf die Hauptstraße stößt. Interessant finde ich hier das Fahrtrichtungsschild in Zusammenhang mit 205 (Vorfahrt gewähren! [3]) und dem darunter angebrachten Schild 1022-10 (Radfahrer frei). Stellen wir uns for, die Ampel fällt aus (ja, das gibt’s auch mal), dann könnte ich das Schild als Fahrradfahrer so interpretieren, dass ich das Vorfahrt gewähren Schild ignorieren kann. Gemeint ist hier aber, dass Fahrradfahrer auch geradeaus fahren dürfen, dort gibt es nämlich doch eine Straße, ist aber eine entgegen gerichtete Einbahnstraße, als keine echte T-Kreuzung.

IMG_0516 Bei uns in Stein sollten man auch die vielen Parkplatzschilder mal zusammen fassen. Auf dem Bild hier (sorry, unscharf, ist beim Vorbeifahren aufgenommen worden) sind sage und schreibe 6 davon zu sehen, je immer 2 für 2-3 Parkplätze, verrückt. Dazu kommen noch diverse Schilder, die auf ein Parkhaus in der Nähe aufmerksam machen. Interessant dazu finde ich auch den Beitrag Parken streng verboten [4].